Prüfungsausschuss Magister
Anträge in Studien- oder Prüfungsangelegenheiten sind fristgerecht (d.h. 14 Tage vor Sitzung des Prüfungsausschusses) und förmlich beim Prüfungsbüro der Fakultät einzureichen und an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu adressieren (in der Regel den Studiendekan oder die Studiendekanin). Der Prüfungsausschuss tagt jeweils vor dem Fakultätsrat, d.h. in der Regel am zweiten Mittwoch im Monat während der Vorlesungszeit. Die genauen Daten lassen sich beim Prüfungsbüro erfragen.
Professoren | Prof. Kumlehn | Vorsitzende und zentraler Prüfungsausschuss für modularisierte LA |
Prof. Hahn-Bruckart | Vertretender Vorstand | |
Prof. Schröder | ||
wiss. Angestellte | apl. Prof. Rösel | |
Studierende MA | Greta Knabe |
Stand: 11.04.2024
Prüfungsausschuss nach § 4 der Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Universität Rostock (Zugangsprüfungsordnung-ZPO vom 23. Oktober 2003)
Professorin | Prof. Kumlehn | |
Professorin | Prof. Schröder |
ab 10/2023
weitere Informationen unter www.uni-rostock.de/studium/deutsche-studieninteressierte/zugangsvoraussetzungen/