Prüfungsausschuss Magister

Anträge in Studien- oder Prüfungsangelegenheiten sind fristgerecht (d.h. 14 Tage vor Sitzung des Prüfungsausschusses) und förmlich beim Prüfungsbüro der Fakultät einzureichen und an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu adressieren (in der Regel den Studiendekan oder die Studiendekanin). Der Prüfungsausschuss tagt jeweils vor dem Fakultätsrat, d.h. in der Regel am zweiten Mittwoch im Monat während der Vorlesungszeit. Die genauen Daten lassen sich beim Prüfungsbüro erfragen.

Professoren Prof. Kumlehn Vorsitzende und zentraler Prüfungsausschuss für modularisierte LA
  Prof. Hahn-Bruckart Vertretender Vorstand
  Prof. Schröder  
wiss. Angestellte apl. Prof. Rösel  
Studierende MA Greta Knabe  

Stand: 11.04.2024

Prüfungsausschuss nach § 4 der Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Universität Rostock (Zugangsprüfungsordnung-ZPO vom 23. Oktober 2003)

Professorin Prof. Kumlehn  
Professorin Prof. Schröder