Aktuelle Festlegungen zum Wintersemester ab 2. November 2020

Auf der Grundlage des „Erlasses zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ vom 1. November 2020 gelten ab dem 2. November 2020 bis zunächst 30. November 2020 folgende Festlegungen für die Universität Rostock.

Liebe Mitglieder der Universität Rostock,

besondere Zeiten erfordern immer wieder auch besondere Maßnahmen bzw. notwendige Anpassungen. So startet unsere Vorlesungszeit nun auch anders als bisher geplant. Gemeinsam und unter Einhaltung und Berücksichtigung aller geltenden Regeln werden wir aber auch die nun damit verbundenen Herausforderungen bewältigen können. Zunächst möchte ich Ihnen daher einen guten Start in die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2020/2021 wünschen. 

Auf der Grundlage des „Erlasses zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebes an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“ vom 1. November 2020 gelten ab dem 2. November 2020 bis zunächst 30. November 2020 folgende Festlegungen für die Universität Rostock.

Studien- und Lehrbetrieb
Der Studien- und Lehrbetrieb im Wintersemester 2020 wird ab dem 2. November 2020 bis auf Weiteres digital abgehalten. Präsenzveranstaltungen für Studierende im ersten Semester, für Studierende der Universitätsmedizin oder solche, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, können unter Beachtung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts und in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Lehrveranstaltungen, die ihre Lehr-/Lernziele in digitalen Formaten nicht erreichen können und unabdingbar der Präsenz bedürfen.

Die Abnahme bzw. Durchführung von Prüfungen erfolgt, wenn möglich, in digitalen Formaten. Unter strikter Beachtung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts können Prüfungen physisch abgenommen werden.

Nutzung der Universitätsbibliothek
Die Universitätsbibliothek und das Universitätsarchiv werden unter Beachtung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts, der Steuerung des Zutritts und unter Einhaltung der Abstandsregelungen für Hochschulangehörige geöffnet werden. Die Nutzung der Lesesäle und anderer Aufenthaltsbereiche der Hochschulbibliotheken ist nur für Prüfungsvorbereitungen und das Arbeiten an Abschlussarbeiten möglich. Die Hochschulen prüfen und entscheiden, ob und wann entsprechende Bereiche (z. B. Prüfungsämter) unter Beachtung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts für den Publikumsverkehr geöffnet werden können.

Mobiles Arbeiten
Wo immer dies umsetzbar ist, ist das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit ist sicherzustellen.

Wenn die Arbeit nicht von zu Hause möglich ist, besteht weiterhin die Pflicht in den Räumlichkeiten der Universität zu arbeiten. Ob die Arbeit nach Hause verlagert werden kann, ist mit der fachvorgesetzten Person abzustimmen. Kann keine einvernehmliche Regelung zwischen fachvorgesetzter Person und Beschäftigter bzw. Beschäftigtem hergestellt werden, besteht Anwesenheitspflicht seine Arbeit vor Ort zu leisten.

Tragepflicht der Mund-Nasenbedeckung
Es besteht für alle, die Gebäude der Universität Rostock betreten, die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Diese Tragepflicht besteht für alle Verkehrswege innerhalb der Universität. Diese Pflicht besteht darüber hinaus auch für Zusammenkünfte/Beratungen von mehr als jeweils zwei Personen in den Räumen. Die MNB sollte im Rahmen von Lehrveranstaltungen auch am Platz getragen werden. Die Pflicht besteht nicht für Personen, die durch körperliche und/oder gesundheitliche Beeinträchtigungen daran gehindert sind und dies mit einem ärztlichen Attest belegen können.

Mensaversorgung
Ab 2. November 2020 werden die Mensen wieder ausschließlich einen To-Go-Verkauf zur Mittagszeit anbieten. Das Frühstück in der Mensa Süd entfällt. Anders als im Frühjahr werden die Mensen jedoch keine festgelegten Gerichte zum Festpreis anbieten, sondern die Angebotsvielfalt und freie Komponentenwahl erhalten.

Hochschulsport und Präsenzveranstaltungen/-versammlungen außerhalb der Lehre
Zum Hochschulsport und zu Präsenzveranstaltungen außerhalb der Lehre wird es in Kürze konkrete Regelungen geben, über die ich Sie ebenfalls per Rundmail in Kenntnis setzen werde.

Bleiben Sie weiterhin vorsichtig, gesund und zuversichtlich.

Ihr
Wolfgang Schareck


Zurück zu allen Meldungen