Sprachen

Magisterstudiengang Ev. Theologie (Pfarramt)

Auszug aus der Studienordnung 2011§ 5 Kenntnisse der Alten Sprachen:

"(1) Das Studium der Evangelischen Theologie setzt ausreichende Kenntnisse des Hebräischen, Griechischen und Lateinischen voraus. Soweit diese Sprachkenntnisse nicht durch das Reifezeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis nachgewiesen werden, müssen sich Studierende im Verlauf des Grundstudiums entsprechenden Sprachprüfungen (Hebraicum, Graecum, Latinum) unterziehen.

(2) Zur Erlangung der erforderlichen Sprachkenntnisse bietet die Theologische Fakultät in Zusammenarbeit mit dem Institut für Altertumswissenschaften und dem Sprachenzentrum der Universität Rostock entsprechende Kurse an.

(3) Die Sprachanforderungen ergeben sich aus der Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch (ErgPrüfVO M-V) in der jeweils aktuellen Fassung."

 

Auszug aus der Studien-und Prüfungsordnung 2018§ 4 Studienbeginn, Studienaufbau, Regelstudienzeit:

"(2) ... Für den Studiengang werden darüber hinaus Sprachkenntnisse in Griechisch, Hebräisch und Latein auf dem Niveau der Abiturergänzungsprüfung benötigt. Diese Kenntnisse müssen entweder bei Studienbeginn nachgewiesen oder während des Grundstudiums erworben werden. Sie sind Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung."

 

Lehramtsstudium / Fachwissenschaft Evangelische Religion

Gilt nur für: Lehramt an Gymnasien, für alle anderen Schulformen sind keine speziellen Sprachkenntnisse erforderlich.

Im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums sind Sprachkenntnisse in 2 alten Sprachen nachzuweisen bzw. zu erwerben.  Dabei ist Griechisch (neutestamentlich) Pflicht und für die 2. Sprache besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Hebräisch oder Latein. Die Sprachanforderungen ergeben sich aus der ErgPrüfVO M-V.

Keine Sprachkenntnisse vorhanden:

Wenn Sie zum Studienstart noch keine Kenntnisse in beiden Sprachen (Pflicht und Wahl) haben, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihrem Lehramtsstudium ein einjähriges Sprach-Propädeutikum vorzuschalten. Das Studium in beiden Fachwissenschaften und in Bildungswissenschaften gemäß dem Prüfungs- und Studienplan beginnt in diesem Fall zwei Semester später. Dies ist wichtig für die Einhaltung Ihrer Regelstudienzeit und Ihrer Regelprüfungstermine. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Sprachkenntnisse studienbegleitend zu erwerben, pro Sprache wird dabei auf Antrag die Regelstudienzeit um 1 Fachsemester (insgesamt max. 2 Fachsemester) verlängert. Festgelegte Regelprüfungstermine (laut Studiengangsspezifischer Prüfungs- und Studienordnung – SPSO) bleiben bestehen und verschieben sich nicht auf folgende Fachsemester. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Sprachkenntnisse in einer Sprache vorhanden:

Haben Sie bereits Kenntnisse in einer alten Sprache (Griechisch, Latein, Hebräisch) und müssen nur noch eine Sprache erlernen? Dann besteht die Möglichkeit dazu nur studienbegleitend. In diesem Fall wird auf Antrag die Regelstudienzeit um max. 1 Fachsemester verlängert. Festgelegte Regelprüfungstermine (laut Studiengangsspezifischer Prüfungs- und Studienordnung – SPSO) bleiben bestehen und werden nicht in spätere Fachsemester verschoben.