Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Wintersemester 2022/23
Nachdem alle Fakultäten bezüglich der Ausnahmeregelungen für Fälle höherer Gewalt auf Grundlage der Rahmenprüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für Lehramtsstudiengänge (jeweils §1a) angehört wurden und sich mehrheitlich gegen eine Fortführung dieser Regelung ausgesprochen haben, hat das Rektorat beschlossen, die Ausnahmeregelungen zum Wintersemester 2022/23 aufzuheben.
Die aufgrund der Ausnahmeregelungen bisherigen Möglichkeiten zur Änderung von Lehrveranstaltungsarten und Prüfungsarten entfallen damit im kommenden Wintersemester ebenso wie die erweiterten Rücktrittsrechte für Studierende für Prüfungen.
Studierende, denen aufgrund spezifischer Situationen durch den Wegfall der Sonderregelungen Probleme entstehen, mögen sich bitte an die jeweiligen Lehrenden bzw. ihr zuständiges Studienbüro bzw. Prüfungsamt wenden. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen besondere Regelungen zu vereinbaren.
Derzeit ist vorgesehen, die dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, idealerweise eine FFP2-Maske, und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen aufrecht zu erhalten und keine verbindlichen Vorgaben (Maskenpflicht, Mindestabstand) auszusprechen, so dass alle Lehrveranstaltungen wieder regulär geplant werden können. Der derzeitige Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht jedoch vor, dass die Bundesländer bei Gefahr für das Gesundheitssystem für öffentliche Bereiche Maskenpflicht und ggf. auch weitere Schutzmaßnahmen (Abstand, Hygienekonzepte, Personenobergrenzen) festlegen können. Davon könnten dann auch die Hochschulen betroffen sein.
Da die Prognosen für den Herbst und Winter momentan keine zuverlässige Planungssicherheit für die Gestaltung von Studium und Lehre im kommenden Wintersemester ermöglichen, werden die Lehrenden trotzdem gebeten, sich darauf vorzubereiten, dass im Fall von hohen Ausfällen aufgrund von Corona-Infektionen oder landes- oder bundesweiten Regelungen zur Pandemiebekämpfung erneut Einschränkungen und ggf. Umstellungen auf Hybrid- oder Online-Lehre erforderlich werden.
Der Rektor bittet die Leitungen der Fakultäten und zentralen Einrichtungen, den Krankenstand in Ihrem Bereich regelmäßig zu überprüfen und bei erwarteten Ausfällen in den kritischen Infrastrukturen bzw. zur Sicherung der Lehre, das Rektorat zu informieren.
Stand: 16.09.2022
Regelstudienzeit/Regelprüfungstermine
„Bitte beachten Sie, dass die aufgrund der COVID-19-Pandemie gemäß § 114 Absatz 4 Landeshochschulgesetz gewährte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit, also der Zeit, in der in der Regel das Studium mit einer berufsqualifizierenden Prüfung abgeschlossen werden kann (§ 29 Landeshochschulgesetz), keine Auswirkung auf den Zeitpunkt der einzuhaltenden Regelprüfungstermine (= durch die SPSO festgelegte Termine für bestimmte Prüfungen, § 38 Absatz 2 Nr. 9 Landeshochschulgesetz) im Magisterstudiengang Theologie hat. Sollte es zu pandemiebedingten Verzögerungen in Ihrem Studienverlauf kommen, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsverwaltung der Theologischen Fakultät. Unter bestimmten Umständen kann durch den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt werden.“
LV-Überblick WiSe'22-23
LV-Überblick SoSe'23 (Vorschau)
Vorschau
Kalender WiSe'22-23
Semestertermine / Vorlesungszeiten
Kalender SoSe'23
Semestertermine / Vorlesungszeiten
- Erster Vorlesungstag: 03.04.2023
- Letzter Vorlesungstag: 14.07.2023
- Projekt-und Ausgleichswoche: 30.05.- 02.06.2023
- Prüfungsfreier Zeitraum für Lehramtsstudiengänge (Ausnahmen sind möglich): 28.08.-22.09.2023
- Keine Vorlesungen: 07.04. 2023 (Karfreitag), 10.04.2023 (Ostermontag), 01.05.2023, 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt), 29.05.2023 (Pfingstmontag)
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Magister Theologie 2011:
Nach Studienordnung § 7(3) gilt, dass im Hauptstudium neun Leistungspunkte aus dem Besuch von Veranstaltungen anderer Fakultäten erbracht werden müssen. Diese neun Leistungspunkte müssen bei der Meldung zum Examen nachgewiesen werden.
Studiendekanin, 20.2.2020