Ein Studium an der Theologischen Fakultät lädt Sie dazu ein, Ihre Horizonte zu erweitern: In einer Zeit, in der existenzielle und ethische Fragen so präsent sind wie nie zuvor, bieten wir Ihnen den Raum, diese in einem religiösen Deutungshorizont wissenschaftlich zu durchdenken und neue Perspektiven zu gewinnen. Das Studium des Faches Evangelische Religion vermittelt Ihnen hierfür fundiertes Sach- und Orientierungswissen in verschiedenen theologischen Teilfächern sowie religionswissenschaftliche Grundkenntnisse anderer Glaubensrichtungen. Dabei ist die Ausbildung konsequent an den Anforderungen der religiösen Bildung im Berufsfeld Schule im weitgehend konfessionslosen Kontext Mecklenburg-Vorpommerns ausgerichtet.
Dieses Studium richtet sich an Menschen, die ein tiefes Interesse an Religion in ihren historischen und zeitgenössischen kulturellen Erscheinungsformen haben. Wenn Sie Freude am differenzierten Denken, eine hohe Sensibilität für Sprache und die Bereitschaft mitbringen, religiöse Fragen auch im Spiegel eigener Erfahrungswelten zu reflektieren, passen Sie hervorragend in dieses Profil. Unser Ziel ist es, Sie über die reine Aneignung von Faktenwissen hinaus zu einer fundierten religiösen Bildung zu führen.
Neben dem Lehramt bietet die Fakultät die Möglichkeit, Evangelische Religion auch als Beifach zu studieren. Dies ist eine ideale Option für alle, die ihr Studium mit anderen Fachwissenschaftlichen Schwerpunkten durch eine theologisch-religiöse Perspektive ergänzen und so ihr akademisches Profil erweitern möchten.
Die zu erbringende Zahl der Leistungspunkte beträgt 60 LP (affines Beifach) oder 72 LP (nicht affines Beifach). Bitte informieren Sie sich in der SPSO für das Beifach über die genauen Inhalte.
Das Studium bereitet Sie auf eine Tätigkeit als Lehrkraft an staatlichen und freien Schulen, an Berufsschulen sowie im Bereich der Erwachsenenbildung vor.
Bezüglich der staatlichen Anforderungen an den Religionsunterricht gilt: Während für das Studium keine Kirchenmitgliedschaft erforderlich ist, ist für die Erteilung von evangelischem Religionsunterricht in Mecklenburg-Vorpommern (gemäß Art. 7 Abs. 3 GG) der Nachweis der Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche oder einer ACK-Kirche notwendig.
Allgemeine Zugangsvoraussetzung für ein Studium an der Universität Rostock ist das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung, dies ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
►Zulassungsvoraussetzungen an der Universität Rostock
Fachbezogene Zugangsvoraussetzungen bestehen für den Studiengang Beifach Evangelische Religion zum Lehramt folgende:
Der Zugang zum Studiengang Beifach im Lehramt ist nur für Personen eröffnet, die sich
- im Studium für das Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen, Lehramt für Sonderpädagogik, im Bachelor- oder Masterstudiengang Berufspädagogik oder im Masterstudiengang Berufspädagogik für Gesundheitsberufe/Sozialberufe befinden oder
- ein solches Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben oder
- sich im Vorbereitungsdienst befinden oder
- unbefristet an Gymnasien, Gesamtschulen, beruflichen Schulen, Regionalen Schulen und Förderschulen tätige Lehrkräfte sind.
- Sofern das Beifachstudium als Doppelstudium während des Studiums im Studiengang Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Regionalen Schulen oder Lehramt für Sonderpädagogik aufgenommen wird, kann die Einschreibung in ein Beifach frühestens nach dem zweiten Fachsemester erfolgen.
- Zur Einschreibung in den Studiengang Beifach zum Lehramt hat die Studienbewerberin/der
Studienbewerber ein Beratungsgespräch bei der Fachstudienberatung des gewählten Beifachs nachzuweisen.
Die verbindlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO).
Für den Studiengang gibt es keine fachbezogenen Zugangsvoraussetzungen, daher können Sie sich zum Sommer- oder Wintersemester sofort einschreiben, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
► Einschreibung in das erste Fachsemester
► Einschreibung in ein höheres Fachsemester
Die allgemeinen Regeln des Studiums in Lehramtsstudiengängen an der Universität Rostock bestimmt die jeweils gültige Fassung der
► Rahmenprüfungsordnung
Die detaillierten Regeln für das Studium eines konkreten Studienganges, sind festgeschrieben in der jeweiligen und aktuellsten Fassung:
► Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
Bei einem Einstieg in ein höheres Fachsemester gelten ggf. ältere Fassungen der SPSO.
Alle weiteren Ordnungen und Dokumente zu Ihrem Studium sowie ältere Versionen der Ordnungen finden Sie hier
Übersicht
Regelstudienzeit:
6-8 Semester
Zulassungsbeschränkung:
Keine Zulassungsbeschränkung, ohne NC
Studienbeginn:
Wintersemester
Abschluss:
Bescheinigung über das erfolgreiche und ordnungsgemäße Studium
Sprachkenntnisse:
C1 nach GER
Studienfachberatung
Dennis Breitenwischer

Universitätsplatz 1, Raum 303
18055 Rostock
Tel.: 0381/498-8446
dennis.breitenwischer(at)uni-rostock(dot)de
Sprechzeit im SoSe'26:
Mo. 15:30 - 16:30
